Sie sind unschuldig an einem Verkehrsunfall und ihr Fahrzeug wurde beschädigt?
Überlassen sie auf keinen Fall der gegnerischen Versicherung die Schadensabwicklung!
Sie haben das Recht auf freie Wahl eines Sachverständigen!
Sie haben das Recht auf freie Wahl eines Rechtsanwaltes!
Nutzen sie dies!
Ein Schadensgutachten dient zur vollständigen Beweissicherung über den Schadensumfang und die Schadenshöhe, um ihre Schadensersatzansprüche vollumfänglich von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen.
Ein Schadensgutachten enthält folgende Punkte:
- Aussage, um welche Art Schaden es sich handelt
- Den Wiederbeschaffungswert und die Art der Besteuerung des verunfallten Fahrzeuges
- Die Schadenshöhe
- Die Reparaturdauer in Arbeitstagen
- die Höhe des Restwertes
- Die Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen
- Der Nutzungsausfall pro Tag , wenn kein Mietwagen genutzt wurde
- Aussage zur merkantilen Wertminderung
- Ggf. die Höhe von Entsorgungs- oder Umbaukosten
Ein Schadensgutachten dient auch zum Nachweis bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges, um welche Art Schaden es sich gehandelt hat.